Headerbild der Initiative Bau-Turbo kommunal

Der Bau-Turbo ist da und bietet mehr Entscheidungsspielräume auf kommunaler Ebene

Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) sind Abweichungs- und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für Kommunen geschaffen worden. Für Kommunen bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung in kurzer Zeit.

Gerade kleinere Kommunen mit schlank aufgestellten Verwaltungen stehen nun vor der Herausforderung, diese neuen Instrumente so einzusetzen, dass sie sowohl dringend benötigten Wohnraum ermöglichen als auch die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde sichern. Wie lassen sich diese neuen Möglichkeiten strukturiert und vorausschauend nutzen?

Mit unserer Initiative Bau-Turbo kommunal möchten wir Ihnen hier eine sachliche Einordnung geben und Sie bei der Erarbeitung des nötigen Grundsatzbeschlusses für Ihre Gemeinde unterstützen, damit Sie Ihre Rolle im Rahmen des Bau-Turbos verantwortungsvoll wahrnehmen können. Dazu haben wir eine praxistaugliche Orientierungshilfe erarbeitet, die Sie kostenfrei nutzen können.

Was hat sich mit dem Bau-Turbo konkret geändert?

Die neuen Instrumente im BauGB

Durch die Gesetzesergänzung wurden drei zusätzliche Abweichungsmöglichkeiten geschaffen:

  • 31 Abs. 3: Abweichungen von Bebauungsplänen
  • 34 Abs. 3b: Abweichungen vom Einfügungsgebot
  • 246e: Abweichungen von Vorschriften des BauGB

 

In allen Fällen setzt eine Baugenehmigung die Zustimmung der Kommune voraus. Damit liegen die Entscheidungsbefugnis und die Abwägungsverantwortung beim Gemeinderat oder den von ihm bestimmten Gremien. Gerade in kleinen Ortschaften, in denen Bauvorhaben unmittelbare Auswirkungen auf das Ortsbild und das soziale Gefüge haben, fällt diese Entscheidung besonders ins Gewicht. Das heißt für Sie: Es ist jetzt Zeit, klare Kriterien festzulegen, um Handlungssicherheit zu gewinnen.

Neue Spielräume, neue Abwägungsfragen

Die beschlossenen Regelungen eröffnen insbesondere der Entwicklung des Innenbereichs neue Möglichkeiten. Einzelne Projekte können unter erleichterten Bedingungen umgesetzt werden, ohne dass ein vollständiges Bebauungsplanverfahren erforderlich ist.

Zusätzlich entstehen neue Abwägungsfragen:

  • Wie werden Innen- und Außenentwicklung gewichtet?
  • Welche infrastrukturellen Folgekosten entstehen?
  • Wie wird der Schutz von Boden, Freiraum und Landwirtschaft berücksichtigt?
  • Welche langfristigen Auswirkungen ergeben sich für den Haushalt und die Ortsentwicklung?

Haushalts- und Planungssicherheit

Ein häufig unterschätzter Aspekt neuer Bauvorhaben sind die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde. Gerade für kleinere Gemeinden mit begrenzten finanziellen Spielräumen ist das von besonderer Bedeutung.

Ein klar formulierter Grundsatzbeschluss trägt dazu bei, dass Sie…

  • zusätzliche Erschließungskosten transparent regeln können.
  • Folgekosten für soziale Infrastruktur frühzeitig berücksichtigen.
  • langfristige Belastungen für den kommunalen Haushalt vermeiden.

Gerade bei Abweichungsentscheidungen ist es hilfreich, diese Fragen und Auswirkungen nicht pro Einzelfall neu beantworten und abwägen zu müssen, sondern sich auf einen definierten Rahmen berufen können.

Kostenfreie Vorlage für Ihren Grundsatzbeschluss

Wie Sie den Grundsatzbeschluss als Steuerungselement nutzen können

Gerade in kleineren Kommunen verhindert ein festgelegter Rahmen, dass Einzelentscheidungen politisch oder finanziell zur Belastung werden.

Ein Grundsatzbeschluss ermöglicht es Ihnen, Zuständigkeiten und Bewertungskriterien vorab festzulegen. Er kann beispielsweise regeln,

  • wer über abweichende Anträge entscheidet.
  • welche Kriterien bei der Zustimmung anzuwenden sind.
  • welche Voraussetzungen Bauvorhaben erfüllen müssen.
  • wie mit Folgekosten umzugehen ist.

 

Ein solcher Beschluss dient in erster Linie nicht der Verhinderung von Bauvorhaben, sondern der strukturierten Entscheidungsfindung. Damit schaffen Sie Transparenz gegenüber Vorhabenträgern sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig fördern Sie die Gleichbehandlung vergleichbarer Projekte.

Unsere Vorlage bündelt sinnvolle Kriterien aus bereits verabschiedeten Grundsatzbeschlüssen von Gemeinden. Sie erhalten eine strukturierte Musterformulierung für einen Grundsatzbeschluss mit einer übersichtlichen Liste an Kriterien, die Sie selbst anpassen oder ergänzen können.

Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Bestehende Strukturen und Baulücken werden vorrangig genutzt.

Schutz von Boden und Freiraum

Außenbereichsflächen werden nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen.

Verursacherprinzip bei Infrastrukturkosten

Erschließung und Folgekosten gehen nicht zulasten des Gemeindehaushalts.

Soziale Infrastruktur

Neuer Wohnraum wird mit Blick auf Kita- und Schulkapazitäten sowie Mobilitätslösungen bewertet.

Klimaanpassung und nachhaltige Bauweise

Resilienz, Entsiegelung, Hitzevorsorge und Einsatz nachhaltiger Materialien finden Beachtung.

Grundsatzbeschluss

Eine Vorlage für Ihren Grundsatzbeschluss. Die zip-Datei enthält ein PDF- sowie ein Word-Dokument, in das Sie direkt hineinarbeiten können.

Anschreiben

Unser Anschreiben als PDF-Dokument, in dem Sie uns und unsere Motivation kennenlernen.

Digitale Infoveranstaltung

Grundlagen des Bau-Turbos für Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker

In dieser digitalen Veranstaltung erklären wir, was der Bau-Turbo ist und welche Implikationen er für die kommunale Ebene mit sich bringt.

14. April 2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr

Folgende Fragen werden thematisiert: Wer entscheidet über Bauanträge auf Grundlage des neuen Bau-Turbos? Welche Chancen und Risiken liegen in den neuen rechtlichen Möglichkeiten? Wie kann die Gemeinde über städtebauliche Verträge ihren Gestaltungsanspruch geltend machen? Welche typischen Anwendungsfälle gibt es? Darüber hinaus gehen wir auf den Grundsatzbeschluss ein, den unsere Initiative Bau-Turbo kommunal als Blaupause allen Kommunen zur Verfügung stellt. Nach dem einführenden Impuls und Diskussion gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Speaker:
Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand (DGNB)
Philipp George, Politischer Referent (Klimaschutz im Bundestag e.V.)

Eine Initiative von:

Logo des Architects for Future e.V.

Architects for Future Deutschland e.V.

Als Architects for Future setzen wir uns für eine klimagerechte Bauwende ein. Wir arbeiten in und mit der Baubranche, engagieren uns ehrenamtlich und gemeinnützig – sowohl in der Bewegung als auch im Verein – und setzen uns für einen nachhaltigen Wandel im Bauwesen ein. Wir sind international, überparteilich, autonom und demokratisch organisiert. Unsere Arbeit richtet sich sowohl an Fachleute aus der Baubranche, an die Politik als auch an die gesamte Gesellschaft.
Logo des Bundesarchitektenkammer e.V.

Bundesarchitektenkammer e.V.

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen der rund 142.000 Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner. Die BAK ist im Lobbyregister unter der Registernummer R002429 als registrierte Interessenvertreterin eingetragen. Sie und ihre Beschäftigten sind an die Grundsätze und Verhaltensregeln des Kodex von Bundesregierung und Bundestag gebunden.
Logo des Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

Seit über 50 Jahren setzt sich der BUND für den Erhalt von Natur und Umwelt ein. Mit über 600.000 Unterstützer*innen kämpfen wir für reine Luft, sauberes Wasser, naturnahe Wälder und intakte, unversiegelte Böden. Als anerkannte Umweltvereinigung beteiligen wir uns regelmäßig an Planungs- und Genehmigungsverfahren und machen bei Bedarf auch vom Verbandsklagerecht Gebrauch.
Logo des Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.

2007 gegründet, ist die DGNB heute mit mehr als 2.800 Mitgliedsorganisationen Europas größtes Netzwerk für nachhaltiges Bauen. Ziel des Vereins ist es, Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft zu fördern und im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit zu verankern.
Logo des Klimaschutz im Bundestag e.V.

Klimaschutz im Bundestag e.V.

Unser Verein besteht aus rund 800 Mitgliedern – Einzelhaushalte, Unternehmen und Kommunen. Wir betreiben evidenzbasierte Politikberatung und verstehen uns als Schnittstelle zwischen Praxis, Politik und Wissenschaft. Ein Schwerpunkt ist eine neue Siedlungspolitik, die Innenpotenziale nutzt, kurze Wege stärkt und die Talente des Bestands fördert.

Kontaktieren Sie uns!

Sie benötigen Unterstützung, haben Fragen oder Anregungen zu unserer Initiative? Oder Sie möchten uns mit Ihrer Organisation unterstützen? Dann setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Sie erreichen uns unter info@klimaschutz-im-bundestag.de.