Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) sind Abweichungs- und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für Kommunen geschaffen worden. Für Kommunen bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung in kurzer Zeit.
Gerade kleinere Kommunen mit schlank aufgestellten Verwaltungen stehen nun vor der Herausforderung, diese neuen Instrumente so einzusetzen, dass sie sowohl dringend benötigten Wohnraum ermöglichen als auch die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde sichern. Wie lassen sich diese neuen Möglichkeiten strukturiert und vorausschauend nutzen?
Mit unserer Initiative Bau-Turbo kommunal möchten wir Ihnen hier eine sachliche Einordnung geben und Sie bei der Erarbeitung des nötigen Grundsatzbeschlusses für Ihre Gemeinde unterstützen, damit Sie Ihre Rolle im Rahmen des Bau-Turbos verantwortungsvoll wahrnehmen können. Dazu haben wir eine praxistaugliche Orientierungshilfe erarbeitet, die Sie kostenfrei nutzen können.
Durch die Gesetzesergänzung wurden drei zusätzliche Abweichungsmöglichkeiten geschaffen:
In allen Fällen setzt eine Baugenehmigung die Zustimmung der Kommune voraus. Damit liegen die Entscheidungsbefugnis und die Abwägungsverantwortung beim Gemeinderat oder den von ihm bestimmten Gremien. Gerade in kleinen Ortschaften, in denen Bauvorhaben unmittelbare Auswirkungen auf das Ortsbild und das soziale Gefüge haben, fällt diese Entscheidung besonders ins Gewicht. Das heißt für Sie: Es ist jetzt Zeit, klare Kriterien festzulegen, um Handlungssicherheit zu gewinnen.
Die beschlossenen Regelungen eröffnen insbesondere der Entwicklung des Innenbereichs neue Möglichkeiten. Einzelne Projekte können unter erleichterten Bedingungen umgesetzt werden, ohne dass ein vollständiges Bebauungsplanverfahren erforderlich ist.
Zusätzlich entstehen neue Abwägungsfragen:
Ein häufig unterschätzter Aspekt neuer Bauvorhaben sind die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde. Gerade für kleinere Gemeinden mit begrenzten finanziellen Spielräumen ist das von besonderer Bedeutung.
Ein klar formulierter Grundsatzbeschluss trägt dazu bei, dass Sie…
Gerade bei Abweichungsentscheidungen ist es hilfreich, diese Fragen und Auswirkungen nicht pro Einzelfall neu beantworten und abwägen zu müssen, sondern sich auf einen definierten Rahmen berufen können.
Gerade in kleineren Kommunen verhindert ein festgelegter Rahmen, dass Einzelentscheidungen politisch oder finanziell zur Belastung werden.
Ein Grundsatzbeschluss ermöglicht es Ihnen, Zuständigkeiten und Bewertungskriterien vorab festzulegen. Er kann beispielsweise regeln,
Ein solcher Beschluss dient in erster Linie nicht der Verhinderung von Bauvorhaben, sondern der strukturierten Entscheidungsfindung. Damit schaffen Sie Transparenz gegenüber Vorhabenträgern sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig fördern Sie die Gleichbehandlung vergleichbarer Projekte.
Unsere Vorlage bündelt sinnvolle Kriterien aus bereits verabschiedeten Grundsatzbeschlüssen von Gemeinden. Sie erhalten eine strukturierte Musterformulierung für einen Grundsatzbeschluss mit einer übersichtlichen Liste an Kriterien, die Sie selbst anpassen oder ergänzen können.
Bestehende Strukturen und Baulücken werden vorrangig genutzt.
Außenbereichsflächen werden nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen.
Erschließung und Folgekosten gehen nicht zulasten des Gemeindehaushalts.
Neuer Wohnraum wird mit Blick auf Kita- und Schulkapazitäten sowie Mobilitätslösungen bewertet.
Resilienz, Entsiegelung, Hitzevorsorge und Einsatz nachhaltiger Materialien finden Beachtung.
Eine Vorlage für Ihren Grundsatzbeschluss. Die zip-Datei enthält ein PDF- sowie ein Word-Dokument, in das Sie direkt hineinarbeiten können.
Unser Anschreiben als PDF-Dokument, in dem Sie uns und unsere Motivation kennenlernen.
In dieser digitalen Veranstaltung erklären wir, was der Bau-Turbo ist und welche Implikationen er für die kommunale Ebene mit sich bringt.
Folgende Fragen werden thematisiert: Wer entscheidet über Bauanträge auf Grundlage des neuen Bau-Turbos? Welche Chancen und Risiken liegen in den neuen rechtlichen Möglichkeiten? Wie kann die Gemeinde über städtebauliche Verträge ihren Gestaltungsanspruch geltend machen? Welche typischen Anwendungsfälle gibt es? Darüber hinaus gehen wir auf den Grundsatzbeschluss ein, den unsere Initiative Bau-Turbo kommunal als Blaupause allen Kommunen zur Verfügung stellt. Nach dem einführenden Impuls und Diskussion gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Speaker:
Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand (DGNB)
Philipp George, Politischer Referent (Klimaschutz im Bundestag e.V.)
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